Weiterhin Maskenpflicht und Testpflicht
Liebe Schulgemeinschaft,
kurz vor dem Ferienende erhielten wir Informationen von der Schulbehörde zum Thema Infektionsschutz, die ich in dieser Mitteilung weitergeben möchte:
Zur Verminderung des Infektionsrisikos nach den Frühjahrsferien gilt an den Hamburger Schulen über den Schulstart am 21.03.2022 hinaus, zunächst bis zum 02.04.2022, die bisherige Maskenpflicht. Auch die Testpflicht gilt weiterhin.
Die Testpflicht bezieht sich wie bisher für alle Schüler_innen auf eine dreimalige Testung in der Woche. Alle Schulen werden am 21.03.2021 zum Schulbeginn Schnelltestungen für alle Schüler_innen vorsehen. Es muss also nach Rückkehr aus dem Urlaub vorab kein Testzentrum aufgesucht werden.
Bezüglich der Maskenpflicht gelten die vor den Ferien mitgeteilten Erleichterungen für den Musikunterricht und das Darstellende Spiel. Wie im Kultur- und Freizeitbereich dürfen die Schüler_innen dort, wo es aus musikalischen Gründen erforderlich ist, während des Musizierens die Maske absetzen. Das gilt ausdrücklich auch für das Singen. Für den Fall, dass Schüler_innen länger ohne Abstand und Maske musizieren, ist darauf zu achten, dass alle in die gleiche Richtung musizieren und der Musikunterricht in ausreichend großen und regelmäßig gelüfteten Räumen stattfindet. Bei kurzen musikalischen Einlagen – beispielsweise beim Singen eines Geburtstagsliedes im Klassenraum – sind zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen nicht notwendig.
Für die im März 2022 beginnenden Abschlussprüfungen gilt, dass während der Prüfungen am Platz die Maske abgenommen werden kann.
Darüber hinaus sind die bekannten Hygieneregeln zu beachten, insbesondere die Vorgaben zum Lüften und zum Betrieb der Luftfilter.
Ich wünsche allen noch erholsame Restferientage.
Herzliche Grüße
Andrea Kühne
Nur gemeinsam können wir uns alle schützen.
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