Bedingungen der einzelnen Schulabschlüsse in der Sekundarstufe 1
Abschlüsse werden nur mit der Teilnahme an Abschlussprüfungen und durch die in den Zeugnisnoten nachgewiesenen erworbenen Kompetenzen vergeben. In der Sekundarstufe 1 entscheiden die Noten und die damit verbundene Prognose im jeweiligen Halbjahreszeugnis über die Teilnahme an Abschlussprüfungen (ESA, eESA, MSA) sowie die Versetzung in die Vorstufe der Oberstufe (Jahrgang 11).
Die Abschlussbestimmungen sind durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt (APO-GrundStGy §29 bis §31).
Jahrgang 9 (ESA)
Die Prognose im Halbjahreszeugnis entscheidet über die Teilnahme an ESA-Prüfungen. Schüler_innen mit der Prognose ESA oder ohne Prognose nehmen an den ESA-Prüfungen im 2. Schulhalbjahr teil (ausgenommen Schüler_innen mit speziellen Förderbedarfen).
Abschlussbedingungen des ESA (Flussdiagramm)
Jahrgang 10 (eESA, MSA, Versetzung in die Vorstufe der Oberstufe)
Der eESA wird erreicht, wenn
- die Abschlussbedingungen des ESA eingehalten werden und an Prüfungen teilgenommen wird (soweit noch kein ESA in JG9 erworben) oder
- die Abschlussbedingungen des ESA mit dem Jahreszeugnis eingehalten werden (soweit ESA in JG9 erworben).
Soweit der ESA nicht in Jahrgang 9 erreicht wurde, nehmen Schüler_innen mit der Prognose ESA oder ohne Prognose im Halbjahreszeugnis an den ESA-Prüfungen im 2. Schulhalbjahr teil (ausgenommen Schüler_innen mit speziellen Förderbedarfen).
Die Prognose MSA oder Sek2 im Halbjahreszeugnis berechtigt zur die Teilnahme an den MSA-Prüfungen.
Die Versetzung in die Vorstufe der Oberstufe erfolgt ausschließlich mit dem Erwerb des MSA und bestimmten Notenvoraussetzungen. Nicht jeder MSA berechtigt zum Übergang in den 11. Jahrgang.
Abschlussbedingungen des MSA (Flussdiagramm)
Abschlussbedingungen des MSA mit der Versetzung in die Vorstufe der Oberstufe (Flussdiagramm)