Umgangsregeln für elektronische Geräte
Elektronische Geräte können einen wertvollen Beitrag im Lernprozess leisten, Kompetenzen im Umgang damit sind wichtiger Bestandteil im Bildungsprozess.
- Im Unterricht entscheidet die jeweils unterrichtende Lehrkraft über die Verwendung bzw. Einschränkung.
- In den Pausen ist die Nutzung an der PSS für die Jahrgänge 5-10 untersagt, am Sachsenweg für die Jahrgänge 10-13 erlaubt.
- In der Mittagspause ist die Nutzung an der PSS für die Jahrgänge 7-10 in zugewiesenen Bereichen in der und um die Bibliothek erlaubt.
- Wenn die Nutzung nicht erlaubt ist, sind die Geräte nicht sicht- und nicht hörbar zu verwahren. Bei einem Verstoß kann das Gerät vorübergehend eingesammelt werden. Die Lehrkraft entscheidet, ob die Herausgabe über die Erziehungsberechtigten erfolgt.
- Außerhalb der Unterrichtszeiten (1.–9. Stunde) sind auf dem Schulgelände elektronische Geräte nicht sicht- und hörbar.