Abschlussbedingungen für die Oberstufe (Fachabitur, Abitur)

 

In der gymnasialen Oberstufe unserer Stadtteilschule können Schüler_innen den schulischen Teil der Fachhochschulreife (das Fach-Abitur) oder die Allgemeine Hochschulreife (das Abitur) erwerben.

Versetzung in die Vorstufe (Jahrgangsstufe 11 an Stadtteilschulen):

Schüler_innen, die am Ende der Jahrgangsstufe 10 der Stadtteilschule den mittleren Schulab­schluss erworben haben und in allen Fächern mindestens die Note E4 erzielt haben oder schlechtere Noten ausgleichen können, werden in die Vorstufe der gymnasialen Oberstufe versetzt.

Ausgeschlossen ist der Ausgleich bei:

–    2x G2 in den Fächern Deutsch, Mathematik oder Englisch,

–    1x G3 in den Fächern Deutsch, Mathematik oder Englisch,

–    1x G2 und 1x G3,

–    3x G2 oder

–    1x kB oder 1x G6.

Ausgeglichen werden können:

–    1x G2 durch 1x E2 oder durch 2x E3,

–    1x G3 durch 1x E1 oder durch 2x E2.

(vgl. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grund­schule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums (APO-GrundStGy), § 31)

Am Ende der Vorstufe wird kein Schulabschluss erworben, jedoch sind Mindestnoten zu erreichen, um in die darauffolgende Studienstufe der gymnasialen Oberstufe versetzt zu werden.

Versetzung in die Studienstufe (Jahrgangsstufen 12 und 13 an Stadtteilschulen):

Entscheidend sind die Noten im Jahreszeugnis der Vorstufe. In allen Fächern müssen mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sein oder mangelhafte Leistungen müssen durch gute bzw. befriedigende Leistungen ausgeglichen werden.

Ausgeschlossen ist der Ausgleich bei:

–    2x „mangelhaft“ in den drei Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch,

–    3x „mangelhaft“ oder

–    1x „ungenügend“.

Ausgeglichen werden können:

–    1x „mangelhaft“ durch 1x „gut“ oder durch 2x „befriedigend“,

–    2x „mangelhaft“ durch 2x „gut“ oder durch 1x „gut“ und 2x „befriedigend“ oder durch 4x „befriedigend“.

(vgl. Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (APO-AH), § 37)

Ab Ende der Jahrgangsstufe 12 unserer Stadtteilschule kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden. Dieser Schulabschluss setzt sich aus den Noten in zwei aufeinanderfolgenden Semestern (Halbjahren) der Studienstufe ohne Abschlussprüfung zusammen.

Am Ende der Jahrgangsstufe 13 unserer Stadtteilschule kann die Allgemeine Hochschulreife erworben werden. Dieser Schulabschluss setzt sich zu 2/3 aus den Noten in vier Semestern (Halbjahren) der Studienstufe sowie zu 1/3 aus den Noten in den Abiturprüfungen zusammen.

Die jeweiligen Abschlussbedingungen für beide Schulabschlüsse sind in ihren Einzelheiten gut verständlich in der Broschüre „Die Studienstufe an allgemeinbildenden Schulen“, herausgegeben von der Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg (2022), nachzulesen. Diese findet sich unter dem folgenden Link:

https://www.hamburg.de/contentblob/1571932/0ec5ca578ef7ec422122c6888c196a92/data/br-studienstufe-an-allgemeinbildenden-schulen.pdf

Die Lektüre der gesamten Broschüre empfiehlt sich bereits im Vorfeld der ersten Fächerwahlen zum Eintritt in die Oberstufe, denn sie

  • zeigt die Belegverpflichtungen im Bereich der Kern-, Profil- und Wahlfächer auf,
  • macht die Zuordnung aller Fächer zu den abzudeckenden sogenannten Aufgabenfeldern transparent,
  • veranschaulicht individuelle Wahlmöglichkeiten anhand exemplarischer Lernpläne,
  • legt die Bewertung verschiedener Leistungsformate offen,
  • stellt die Modalitäten der Abiturprüfungen dar,
  • beschreibt die Einbringungsverpflichtungen sowie die Berechnung der Abschlussnote zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife (S. 20-25) als auch zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife (S. 26-27) und
  • bietet in Form des „Abitur-Check“ eine Vorlage zur individuellen Noten-Übersicht.