Distanz- und Hybridunterricht

Distanz- und Hybridunterricht

Faktencheck Distanzunterricht

Das Lernkonzept zum Distanzlernen regelt den Unterrichtsbetrieb an unserer Schule für den Fall, dass Unterricht gänzlich ohne Präsenzunterricht organisiert werden muss. Dies tritt bei temporärer Schulschließung oder temporärer Quarantäne für einzelne Schülerinnen und Schüler, Lerngruppen, Klassen oder Jahrgangsstufen ein.
Der „Faktencheck Distanzunterricht“ bietet einen schnellen Überblick über Eckpfeiler dieses Konzepts.

Faktencheck Hybridunterricht

Durch steigende Infektionszahlen im Rahmen der Corona-Pandemie kann Hybridunterricht notwendig werden. Hybridunterricht ist als eine Mischung von Präsenz- und Distanzunterricht zu verstehen. Das Lernkonzept zum Hybridunterricht an der Stadtteilschule Niendorf regelt den Unterrichtsbetrieb für den Fall, dass das Abstandsgebot auch im Unterricht wieder eingeführt werden muss und damit eine Teilung der Lerngruppen notwendig wird.
Für diesen Fall sind wir konzeptionell gut vorbereitet. Im „Faktencheck Hybridunterricht“ erfahren Sie die Eckpfeiler unseres Konzeptes.

Faktencheck Videokonferenzen

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (§ 98c Absatz 1 HmbSG) können Lehrerinnen und Lehrer Unterricht in Videokonferenzen anbieten. Das ist z. B. zum Zweck des Infektionsschutzes im Distanz- oder Hybridunterricht der Fall. Für Videounterricht nutzen wir die internetbasierte, datenschutzkonformen Software „Big Blue Button“, die als Videokonferenzmodul in unser schulisches IServ integriert ist. Die Schüler_innen können direkt über IServ in eine Videokonferenz eingeladen werden. Den entsprechenden Videokonferenzraum finden die Schüler_innen im Videokonferenzmodul von IServ. Es werden seitens der Schule keine Aufnahmen gemacht. Alle besprochenen Inhalte, Äußerungen und Informationen werden von schulischer und familiärer Seite vertraulich behandelt.

 Faktencheck Videokonferenzen